Wie funktioniert das System mit der Zeitbank nun?:

Wenn Sie in der der Nähe des Vereinssitzes sich befinden machen Sie doch einen Termin aus mit der Vereinsleitung um zu erfahren wie das System der Zeitbank funktioniert und wie Ihre Möglichkeiten sind dabei mit zu machen. Erfahrungsgemäss ergeben sich beim ersten Mal bei Interessenten immer umfangreiche Fragen, die wir dann gleich besprechen können:

Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam Ihre Erwartungen an die Zeitbank - was ist Ihnen wichtig?

Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam Ihr Angebotsprofil. Vielen Menschen sind ihre „verborgenen" Fähigkeiten und Talente gar nicht mehr geläufig, deshalb ist hier ein privates Gespräch wichtig. Auch kann sich mancher gar nicht vorstellen, dass auch einfachste Tätigkeiten wie z.B. durch das Begleiten zum Amt, Hilfe beim Frühjahrsputz oder Vorleser für Menschen mit Sehbehinderung häufig nachgefragt werden.

Wir informieren Sie über die Angebote der Zeitbankmitglieder - da finden sich sicher auch für Sie attraktive Gegenleistungen bzw. werden Sie ermutigt, auch Leistungen anzubieten, von denen Sie dachten, dass die vielleicht niemand benötigt.

Wir besprechen mit Ihnen Ihre zeitliche Vorstellungen - möchten Sie sich regelmässig oder gelegentlich in die Tauschmöglichkeiten einbringen?

Wir erklären Ihnen den Tauschmodus - Wie erfährt man über die Tauschangebote der anderen Mitglieder? Wer kann Ihre Angebote wahrnehmen? Wie kommt Ihr Angebot als Berücksichtigung auf die Webpräsenz oder z.B. in einen Flyer? Wie nehmen die Mitglieder Kontakt zueinander auf? Wie werden die Tauschgeschäfte verrechnet?

Nachdem wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Erwartungen, Wünsche und Angebote besprochen haben, kann zum Beispiel Ihre halbjährliche Probemitgliedschaft bei der Zeitbank beginnen. Diese Probemitgliedschaft haben wir eingeführt, damit Sie die Möglichkeiten und das Funktionieren der Zeitbank kennenlernen können, ohne sich verpflichtet oder „unter Druck" zu fühlen. - Danach können Sie sich entscheiden, ob Sie reguläres Fördermitglied werden möchten.

Leistungstausch

Wie den Tausch organisieren ?

Die Zeitbank ist kein Kreditinstitut und bietet daher auch keine Finanzdienstleistung an.

Grundlage ist ein Geldloses Zeittauschsystem. „ Währung" für die Verrechnung von Hilfsleistungen ist allein die aufgewandte bzw. in Anspruch genommene privat eingebrachte Zeit, unabhängig vom Inhalt oder der Qualifikation der Hilfeleistung wichtig.

Jeder bietet das an, was er gut kann. Zeitguthaben können nicht in Euro und umgekehrt Euro in Zeitguthaben umgewandelt werden.

Ausnahmen : Kauf oder Spende von Zeitguthaben.

Bei nachgewiesenem Umzug wird versucht, die Zeitguthaben auf eine ähnliche Zeitbank - Einrichtung zu übertragen. Die Zeitguthaben und -schulden jedes Mitgliedes werden ausschliesslich über die Zeitbank verrechnet und nicht zwischen den einzelnen Mitgliedern selbst. Der Kontakt zwischen dem Hilfeanbieter und Hilfenutzernutzer kann erfolgen mittels

- Nachsehen im Webangebot bei den einzelnen Menüs

- durch Vermittlung der Vereinsleitung im Vereinsbüro der Zeitbank

- eine freie Kontaktaufnahme zwischen den Mitgliedern, die sich bereits kennen.

Jedes Mitglied kann Einblick in den Kontostand eines jeden Mitgliedes, sowie in das Verzeichnis der Angebote und der Mitglieder nehmen, welche laufend aktualisiert werden. Der Austausch von Zeit und Hilfe geht folgendermassen vor sich: nach Absprach über Art, Ort und Zeit der Hilfe und ihrer Durchführung:

Der Nutzer füllt den eigenen Stundenbeleg aus.

Daraufhin übergibt er dem Hilfeerbringer zwei Stundenbelege.

Dieser behält einen Abschnitt für sich, als Dokument für einen späteren Gebrauch, den anderen übergibt er der Zeitbank zur Erfassung der Hilfeleistung.

Auch der Nutzer behält einen Abschnitt als Dokument.

Eine Stunde Hilfe ganz gleich welcher Art ist immer eine Stunde wert. Es werden Stunden und halbe Stunden verrechnet.

Es ist nicht notwendig, ein Guthaben zu besitzen, bevor man eine Dienstleistung in Anspruch nimmt.

Kein Mitglied ist verpflichtet ein Hilfsangebot oder eine Hilfsforderung anzunehmen.

Um Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, die durchzuführende Hilfe bereits vorher genau zu besprechen.

Die Hilfe wird unter Berücksichtigung von Fachkompetenz, von Verfügbarkeit, aber ohne besondere Erwartung an eine perfekte Professionalität durchgeführt.

Im Falle von Unstimmigkeiten können sich die Beteiligten an eine Schiedsgruppe des Vereins wenden.

Für das Ausleihen von Gegenständen wird zwischen Hilfeerbringer und Hilfenutzer ein Gegenwert in Stunden festgelegt.

Fahrzeiten zum und vom Ort des Austausches kann eventuell berechnet werden, je nach Vereinbarung der Beteiligten.

Von jedem Guthaben, obwohl es privat ist, können für Hilfe an andere Mitglieder der gleichen Familie Abbuchungen vom Zeitkonto vorgenommen werden.

Hilfen oder Leihgaben, welche von Vereinen, Genossenschaften, Zirkeln, Gruppen u.s.w. im Rahmen der Zeitbank angefordert werden, müssen der gesamten Körperschaft zugute kommen und nicht einzelnen Mitgliedern.

Das Material, welches für die Durchführung der Hilfe angekauft werden muss, zahlt der Antragsteller.

Im Falle einer Hilfe für mehrere Personen gleichzeitig stehen dem Hilfeerbringer einmal die vereinbarten Stunden zu. Die gleiche Stundenzahl geht zu Lasten jedes Empfängers besagter Hilfe.

Die überschüssigen Stunde gehen als Stundenkapital an die Zeitbank.

Jedes Mitglied muss sich um ein ausgewogenen Kontostand bemühen. Jeder der ein Guthaben oder eine Schuld von 20 Stunden überschreitet, wird dem Vorstand gemeldet; dieser suspendiert den Betreffenden zeitweilig vom Empfang b.z.w. der Hilfeleistung, es sei denn, er bringt seinen Kontostand innerhalb von sechs Monaten ins Gleichgewicht.

Es ist angebracht, den Kontostand auf Null zu bringen, falls man aus der Zeitbank austreten will.

Das für die Kontoführung verantwortliche Personal kann sich weigern, eine Hilfe zu buchen, die aus "gesetzlichen" oder anderen Gründen unangemessen erscheint. Der Betreffende kann beim Vorsitzenden der Zeitbank Beschwerde einlegen.

Nach dem Tod eines Mitgliedes kann die Zeitbank zur Klärung der Verfügungsberechtigung notwendige Dokumente verlangen. Wenn das Zeitguthaben nicht an einen Ehepartner oder einen Lebensgefährten innerhalb eines Jahres übertragen werden kann b.z.w. wenn kein solcher Partner vorhanden ist, fällt das Zeitguthaben an das Sozial- oder Verwaltungskonto der Zeitbank.

Für Euroguthaben haftet die Bank, mit der die Zeitbank zusammenarbeitet. Für angesparte Zeitguthaben kann die Zeitbank keine Einlagerungssicherung im Sinne einer Garantiemäßigen Haftung übernehmen. In einem solchen Fall muß die Zeitbank bitten, darauf zu vertrauen, dass in Zukunft neue Mitglieder wieder Zeitstunden erbringen werden.

Die Zeitbank kann und will die vorhandenen Wirtschaftsstrukturen nicht ersetzen - aber sie ergänzt diese sinnvoll und erreicht dabei auch die Menschen, die nur noch bedingt in das gesellschaftliche Leben integriert sind.