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Häufige Fragen und Antworten

Häufig gestellt Fragen - Frequently Asked Questions (FAQ) zu den Teilnahmebedingungen sowie rechtlichen und steuerlichen Fragen für Zeitbanken, Tauschringe und Nachbarschaftshilfen

1. - FAQs zu den Teilnahmebedingungen:

 

Was ist die Zeitbank Nachbarschaftshilfe - Phoenix e.V.?

Unsere Zeitbank ist ein Zusammenschluss von Menschen, die Nachbarschaftshilfen und Dinge miteinander tauschen wollen, ohne (oder fast ohne) dass dafür Geld nötig wird. Wir sind als ideeler eingetragener Verein (e.V.) organisiert, haben einen Vorstand und treffen uns regelmässig im „Vereinsbüro“ in Hausen. Unserer Zeitbank gehören Mitglieder vieler Altersgruppen und Berufe mit verschiedensten Talenten und Hobbys aus Umgebung und den Nachbargemeinden im Landkreis Würzburg, Mainspessart und Schweinfurt an.

 

Wie erstellt man ein Angebot bzw. ein Gesuch?

Das Erstellen von Angeboten und Gesuchen funktioniert sehr einfach am besten privat im Gespräch mit der Vereinsführung über einen Termin bei einer unserer Sprechstunden. Aber auch online ist das möglich – das nötige Formular dafür liegt auf unserer Website (=Platz im Internet) zum Ausfüllen und Ausdrucken bereit. Dann bitte das Formular per Post an den Verein seden oder privat zu einer der Sprechstunden abgeben. Wir legen grossen Wert auf einen privaten Kontakt, denn für einen vertrauensvollen Umgang miteinander ist das private Kennenlernen wichtig. Die Angebote und Gesuche sind sowohl in unserem regelmässig erscheinenden Info auf der Website des Vereins einzusehen.  Und natürlich findet man die aktuellen Angebote und Gesuche auch auf einem Flyer des Vereins. Zum schnellen thematischen Finden haben wir eine Menüstruktur für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche oder Dienstleistungen.

 

Wie kann man die Anbieter bzw. die Suchenden kontaktieren?

Wenn Ihnen ein Angebot gefällt, melden Sie sich zu den Sprechstunden bei der Vereinsführung – hier kann der jeweils anonymisierten Annonce der entsprechenden Teilnehmer der Zeitbank zugeordnet werden. Der Kontakt ist dann ganz einfach: - telefonisch oder per E-Mail.

 

Was kann alles getauscht werden? Was ist zu beachten?

Generell gilt: alles was möglich ist und nicht gegen geltende Menschenrechte, gegen "deutsches Recht" verstößt. Zum Tausch können Leistungen (Babysitten, Schneeschippen, Wissensvermittlung...) und auch Dinge (Rasenmäher, Kinderwagen, Heizdecken...) angeboten werden. Besondere Konditionen werden direkt zwischen den Tauschpartnern verhandelt, zum Beispiel wenn Unkosten (z.B. Fahrkosten, Materialkosten) anfallen, bzw. wenn Dinge gegen Leistungen getauscht werden sollen (Rasenmäher gegen Babysitten). Hier liegt die Einigung direkt bei den Tauschpartnern.

Wenn Sie mit Ihrem Tauschpartner einig geworden sind, kommt der Tauschhandel zustande. Vor Ort wird nach Erfüllung ein Tauschbeleg ausgefüllt und dieser von beiden Seiten unterschrieben. Der ausgefüllte Beleg wird dann zur Buchung im Vereinszentrum abgegeben. Der Tauschhandel wird dann durch die Buchung im System abgeschlossen und ist künftig auf den Kontoauszügen der beteiligten Mitglieder sichtbar.

 

Muss man Mitglied des Vereins sein, um die Tauschangebote nutzen zu können?

Nein, eine Mitgliedschaft ist nicht nötig. – Aber wir freuen uns natürlich über jedes neue Mitglied, denn Mitglied sein, heisst auch immer, mit zu entwickeln, mit umzusetzen und dazugehören. Und wir können jede Unterstützung gut gebrauchen!

 

Was passiert mit dem Guthaben, wenn ein Mitglied mit hohem Kontostand austritt?

Tritt ein Mitglied mit hohem Kontostand aus, kommt das Guthaben der Gemeinschaft zugute – d.h., das Guthaben wird auf das zentrale Systemkonto des Vereins gebucht. Vom Gemeinschaftskonto werden soziale Projekte unterstützt – aber es muss manchmal auch die Minuskonten „verschwundener“ Mitglieder ausgleichen..

 

Was passiert mit den Minus-Konten, wenn ein Mitglied austritt?

Die Verluste eines negativen Kontostandes werden ebenfalls mit dem Systemkonto verrechnet, wenn das Mitglied „verschwunden“ ist. Natürlich ist die Zeitbank ein geschlossenes System (das ist die Weltwirtschaft übrigens auch, nur etwas komplexer und verzinst). Letztendlich müssen alle Mitglieder solche „schwarzen Schafe“ mittragen – deshalb sollte sich jedes Mitglied um ein ausgeglichenes Konto bemühen, wenn ein Austritt aus der Zeitbank z.B. durch einen Umzug nötig wird.

 

2. - FAQs zu den rechtlichen Fragen:

 

SOZIALGESETZBUCH/ SOZIALVERSICHERUNGSRECHT:

 

Gibt es eine Rentenversicherungspflicht für Zeitbanknutzer?

Nein, solange keine unselbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.

 

Muss ein Zeitbanknutzer für seine Teilnahme am Tauschgeschäft krankenversichert sein?

Nein, solange keine unselbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Es wird jedoch empfohlen, bei Selbstständigkeit eine Krankenversicherung abzuschliessen, falls keine vorhanden ist.

 

Wie wird eine Zeitgutschrift auf meinem Konto sozial rechtlich bewertet?

Wenn eine unselbstständige Tätigkeit ausgeübt wird, so gilt der in der Zeitbank festgelegte Umrechnungskurs als Berechnungsgrösse zur Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge.

 

Bin ich als ALG II – Empfänger oder Sozialhilfeempfänger dazu verpflichtet meine Zeiteinkünfte im Rahmen der Tauschgeschäfte der Zeitbank bei der zuständigen Behörde zu melden?

Laut geltendem Recht: Ja:

 

Werden diese Einkünfte auf ALG II und/oder Sozialhilfe angerechnet?

Grundsätzlich: Nein.

 

Werden die Ausgaben auf ALG II und/oder Sozialhilfe angerechnet?

JA! Weil im Moment der Ausgabe erhält man eine Leistung (geldwerter Vorteil). Angerechnet werden dabei allerdings nur Leistungen, die im IV. Sozialgesetzbuch im Leistungskatalog gelistet sind. Dabei sind die gesetzlichen Freigrenzen zu berücksichtigen.

 

Wie hoch sind die Freibeträge für ALG I – Empfänger?

165 Euro pro Monat

 

ARBEITSRECHTLICHE BELANGE:

 

Wann muss ich meinem Arbeitgeber die Teilnahme an der Zeitbank melden?

Nur, wenn dieses Engagement einen Einfluss auf die Hauptbeschäftigung hat.

 

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich Zeitbankmitglied/-nutzer bin?

NEIN, solange diese Tätigkeit die Bereitstellung der Leistungsfähigkeit beim Arbeitgeber nicht mindert bzw. einschränkt.

 

BERUFS- UND STANDESRECHT:

 

Dürfen Freiberufler (z.B. Architekten, Juristen, Steuerberater und Ärzte) ihre Leistungen in der Zeitbank anbieten?

Ja, allerdings müssen sie die dafür vorgeschriebenen Gebührensätze entsprechend ihrer Honorarordnungen verlangen – Gebührenabschläge sind dort festgeschrieben.

 

Was für Hilfen dürfen Ärzte und Krankenschwestern in der Zeitbank nicht anbieten?

Es gibt keine Einschränkungen, soweit die jeweiligen Gebühren- und Honorarordnungen beachtet werden.

 

Darf jedes Zeitbankmitglied Steuerberatung oder ähnliches anbieten?

NEIN, da diese Tätigkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nur dieser Berufsgruppe erlaubt ist, selbst wenn es nur eine einmalige Tätigkeit wäre. Diese darf nur von Mitgliedern entsprechender Berufszweige unter Beachtung der gültigen Honorarsätze angeboten werden, die allerdings in Stunden umgerechnet werden können.

 

Welche Bestimmungen gelten für Teilnehmer der Zeitbank, die Kinderbetreuung anbieten?

Es dürfen ohne Vorbildung nur Kinder einer Familie betreut werden. Wenn Kinder unterschiedlicher Familien betreut werden sollen, so ist eine pädagogische/ erzieherische Ausbildung erforderlich.

 

Was muss ich beim Anbieten handwerklicher Leistungen in der Zeitbank beachten?

Handwerksmeister, die offiziell in die Handwerksrolle der örtlichen Handwerkskammer eingetragen sind und Mitglied in der Zeitbank sind, können ihre beruflichen Leistungen in der Zeitbank gegen Zeitstunden anbieten. Das gleiche gilt für die, die als ausgebildete Personen (Gesellen) und im „kleinen Handwerk“ eingetragen sind. Nähere Informationen erteilen die Handwerkskammern.

 

Muss ein Zeitbankmitglied für Anbote zur Betreuung älterer Menschen ausgebildet sein?

Nein, wenn es um die allgemeine Altenbetreuung oder um einfache nachbarschaftliche Hilfen geht.

Ja, wenn in die Unterstützungsleistungen auch Pflegeleistungen einbegriffen sind.

 

STEUERLICHE BELANGE:

 

A) Muss ich meine Tätigkeit in der Zeitbank versteuern?

Ja. Allerdings nur, wenn ich diese Tätigkeit regelmässig, aufgrund meiner Vorbildung oder aus Einkünfteerzielungsabsicht durchführe. Hierfür gelten allerdings Gewinn-Freibeträge für Selbstständige in Höhe von 256 Euro pro Jahr sowie für Angestellte in Höhe von 410 Euro pro Jahr – Verheiratete haben bei gemeinsamer Steuererklärung den doppelten Freibetrag. Alles was darüber ist, muss versteuert werden – man kann aber die Aufwendungen für die geleisteten Tätigkeiten in Abzug bringen.

 

B) Welche Steuern werden im Einzelnen fällig?

Wenn ich insgesamt über mehr als 7.664 Euro (Verheiratete das Doppelte) Einkünfte pro Jahr erziele, dann wird eine Einkommenssteuer fällig. Wenn ich über mehr als 17.500 Euro Umsatz mache, dann wird im Folgejahr die Umsatzsteuer fällig. Wenn ich mehr als 24.500 Euro Gewerbeeintrag pro Jahr erziele, fällt zudem Gewerbesteuer an. Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt.

 

C) Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ja, wenn die in A beschriebenen Bedingungen erfüllt sind und keine freiberufliche Tätigkeit vorliegt. Nähere Informationen gibt die Industrie- und Handelskammer.

 

D) Ist die Arbeit in der Zeitbank Schwarzarbeit?

NEIN, wenn die Versteuerung der Einkünfte beachtet wird.

 

E) Sind die Tätigkeiten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe steuerpflichtig?

Ja, allerdings nur, wenn der jährliche Freibetrag der Einkünfte für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten von 1.848 Euro pro Jahr überschritten wird. Ansonsten erspart der Freibetrag die Angabe in der Steuererklärung.

 

F) Kann ich als Gewerbetreibender und Mitglied der Zeitbank ein anderes Mitglied in meinem Betrieb mit Zeitguthaben bezahlen?

Ja, Voraussetzung ist, dass die Sozialausgaben für den Mitarbeiter an die zuständigen Sozialversicherungsträger in Euro überwiesen werden. Der Nettolohn kann – bei Einverständnis beider Seiten - ohne Probleme auch in Zeitguthaben ausgezahlt werden.

 

VERSICHERUNGSRECHTLICHE BELANGE:

 

Ein Zeitbankteilnehmer hat bei einem Umzug geholfen und dafür Zeitguthaben erworben. Allerdings ist ihm beim Umzug was kaputt gegangen. Muss er das privat zahlen oder übernimmt das seine Haftpflichtversicherung oder muss das die Zeitbank übernehmen?

Das ist individuell abhängig von den Vertragsbedingungen JEDES einzelnen Falles. Dort ist zu entnehmen, ob Tätigkeiten im Rahmen von Ehrenamt, Nachbarschaftshilfe oder Freiwilligenarbeit mit enthalten sind.

 

Bei der Umzugshilfe im Rahmen der Zeitbank hat sich ein Helfer einen Arm gebrochen. Wer trägt die Kosten?

Die Heil- und Behandlungskosten übernimmt zunächst mal die Krankenkasse. In einigen Fällen kann es sein, dass die gesetzliche Unfallversicherung (etwa die Gemeindeunfallversicherung) vorrangig zum Zuge kommt. Wer sicher gehen will und etwa das Risiko bleibender körperlicher Schäden abdecken möchte, dem sei eine private Unfallversicherung empfohlen.

 

Gibt es Versicherungsschutz für Organisations-Leute?

Nein, jede Person ist selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich. Einzelne Tauschringe und Zeitbanken haben eine Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Bei den inzwischen mit politischer Unterstützung eingeführten Versicherungsprogrammen zum Schutz der Freiwilligenarbeit wurden Tauschringe und Zeitbanken bislang kaum berücksichtigt.

 

HAFTUNGSRECHT NACH BGB:

 

Muss ein Zeitbankteilnehmer für die Qualität seiner Hilfe haften?

Nein, nicht im Rahmen der organisierten Nachbarschaftshilfe, sofern keine Tätigkeit mit entsprechender Vorbildung ausgeübt wird.

Ja, wenn es sich um eine angemeldete freiberufliche Tätigkeit bzw. um ein Gewerbe handelt.

 

Müssen die Teilnehmer der Zeitbank mit privater Vermögenshaftung rechnen, wenn der Zeitbankverein zur Haftung herangezogen werden soll?

Ja, wenn es sich um einen nicht eingetragenen Verein (n.e.V.) handeln sollte.

 

Welche Vorteile haben eingetragene Vereine gegenüber nicht eingetragenen Vereinen?

Die Haftung ist auf das Vereinsvermögen beschränkt, ferner besteht das Klagerecht.

 

Braucht eine Zeitbank eine Haftungsausschlussklausel?

Ja, der Wortlaut sollte unbedingt in den Grundsätzen/Spielregeln bzw. in der Satzung stehen.

Warum sind Tauschringe und Zeitbanken nicht gemeinnützig?

Weil sie in ihrem Grundsatz eine Einkünfteerzielungsabsicht ihrer Mitglieder/Teilnehmer ermöglichen und somit von den Finanzbehörden in erster Linie als eigen wirtschaftlich betrachtet werden.

 

Wichtiger Hinweis!
Diese Zusammenfassung der wichtigsten Regeln in den Bereichen Recht wurden sorgfältig ausgearbeitet – Fehler, Änderungen oder Abweichungen sind dennoch möglich. Aus diesem Grund sind alle Angaben ohne Gewähr. Ferner möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Jeder für seine rechtlichen Belange selbst verantwortlich ist.

 

Quelle:

Rechtliche FAQs auszugsweise aus: http://www.tauschring-friedrichshain.de/2007/11/23/faq-rechtliche-fragen/

Kleine Anmerkung zu "...geltendem Recht..." und "...gültigem Recht..."

Siehe dazu Rechtswörterbuch "z.B. Körbler" oder andere Rechtswörterbücher welche  ausschliesslich für Personen anzuwenden ist.

[...geltendem Recht... was man als Recht freiwillig akzeptiert hat]

[...gültiges Recht ... "Seerecht" auf der ganzen Welt]

Bitte hier selbst noch recherchieren.

 

   
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