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- Unterstützung und Begleitung von Personen aus besonderem Anlass
Der Verein kann Begleitung von Mitgliedern für hilfsbedürftige Personen organisieren sei es
zum Beispiel zum Einkaufen, denkbar bei vorübergehend gehbehinderten Personen oder der
Gleichen, aber nicht bei dauernder und schwererer Behinderung einer Hilfe suchenden Person.

Hier weitere Beispiele als Stichworte:

- Mitnahme bei Einkaufsfahrten

- Trauerbegleitung, Gespräche, Hilfe Grabpflege

- Hilfe zu Behördengängen
Der Verein organisiert auch Begleitung zu Behörden.

Manche Menschen fühlen sich unsicher, wenn sie allein zur Behörde oder einer anderen behördenähnlichen Organisationseinheit  müssen.

Der Begleiter/die Begleiterin bleibt auf Wunsch  bei Behörden mit dabei und bringt den Hilfesuchenden anschliessend wieder sicher nach Hause.

Gerade in einer Zeit, in welcher Straftaten wie Überfall oder Betrug immer mehr zunehmen und die "Obrigkeit" den Einzelnen nicht mehr genügend Sicherheit gewährt, ist es Leuten die aufgrund ihres Alters oder eines Gebrechens unsicher wirken zu empfehlen, eine verlässliche Frau oder einen vertrauensvollen Mann oder anderen Begleitschutz als Begleitung anzufordern.

Die aktiven Mitglieder des Vereins, die sich für diese Aufgabe gemeldet haben, begleiten den Hilfesuchenden je nach Wunsch zu Fuss oder mit dem Auto.

Begleitungen mit dem PKW können allerdings nur innerhalb eines Radius von ungefähr 50 km um den Vereinssitz vorgenommen werden und auch nur, wenn die Begleitung auch während dieses Besuches
beim Hilfesuchenden bleiben soll, bei Erstattung des erforderlichen Aufwands zuzüglich der Spesen für das Zeitkonto.

Fahrdienste im Sinne von Taxifahrten und Krankentransporte sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Verein vermittelt aber gerne an diese Unternehmen.Wenn man diese Leistung in Anspruch nehmen möchte, ruft man einfach im Vereinsbüro an.

hier nochmal dazu einige Stichworte:

- Behördengänge und Hilfe beim Ausfüllen von Formularen

Begleitdienst

Begleitungsdienste

   
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