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R. [Mayer]

Obere Str. [27]

[97262] Hausen

 

Tel:  +49 179 274 244 8

Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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Quelle: eRecht24.de

Datenschutz

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Mitgliedsantrag (Aufnahmeantrag) vom (Tag/Monat/Jahr): …......./.............................................................../..........

(Bitte deutlich in Druckbuchstaben ausfüllen) (außer der Unterschrift!)

 

für Verein: Nachbarschaftshilfe - Phoenix e. V.

 

Ich möchte dem Verein „ Nachbarschaftshilfe - Phoenix e.V. “ als (Förder-) Mitglied beitreten.

(In welcher gewählten optionalen Form siehe unten!!!)

Zugleich anerkenne(n) ich/wir die mir/uns bekannte Satzung des Vereins Nachbarschaftshilfe-Phoenix e.V. als für mich/uns verbindliche Grundlage der Vereinsmitgliedschaft. Dies bezieht sich auch auf die aktuelle Beitragsordnung.

 

Vorname bzw. weitere Vornamen:...................................................................................................

Familienname:.................................................................................................................................

Geburtsdatum:…......./.............................................................../..........

Firma................................................................................................................................................

Straße:.........................................................................................................

Haus-Nr.:............................

PLZ: …..............................

Ort:...................................................................................................................................................

Telefon:.....................................................................

Mobiltelefon:............................................................

Telefax:.....................................................................

E-Mail:......................................................................

Website.......................................................

Am Besten erreichen Sie mich per

☐ Post...............................................................................................................................................

☐ Telefon..........................................................................................................................................

☐ ......................................................................................................................................................

Ich möchte den Vereins-Newsletter erhalten über eigene Vereins - ☐ E-Mail

(Unterstrichene Angabe sind dringend erforderlich, nicht unterstrichene Angaben sind optional)

 

Mitgliedschaft:

 

Beginn zum …......./.............................................................../..........

Mitglied des Vereins„ Nachbarschaftshilfe – Phoenix e. V. “ kann jeder werden, der sich mit

den Aufgaben, dem Vereinszweck und den Grundsätzen des Vereins, wie in der Satzung formuliert sind, identifizieren kann.

Eine einmalige Aufnahmegebühr ist zur Zeit vom Verein nicht vorgesehen.

Der Beitrag für die Mitgliedschaft beträgt 12.- Euro pro Jahr, für Studenten, Auszubildende und

Schüler 12.-€ pro Jahr. ( In der Regel bis 18 Jahre. Darüber voller Mitgliedsbeitrag. Für Studenten bitte Antrag an Gesamtvorstand richten mit Nachweis (Immatrikulationsbescheinigung). Gesamtvorstand entscheidet dann über ermäßigten Vereinsbeitrag.

 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Belange und Projekte des Vereins freiwillig

in jeder gewünschten Höhe und Weise zu fördern. Dies wirkt sich je nach qualitativer und quantitativer Förderung im Sinne des Vereinszwecks auch dahingehend aus, dass sich der Status des bisherigen Fördermitglieds nach Vorstandsbeschluss positiv ändert. Dies entscheidet ausschließlich der Gesamtvorstand.

 

 

Tagesseminare des Vereins:

 

Tagesseminare des Vereins können bis zum 6-fachen des Jahresbeitrages betragen. Das richtet sich nach Aufwandsentschädigung für die Seminardurchführung bezw. Kostenaufwendungen für Dozenten dieser Seminare. Kostenneutralität als Aufwand für den Verein wird dabei mindestens angestrebt und gleichfalls angemessene Einnahmen für den Verein im Sinne des Vereinszwecks.

Einladungen für interessante Themen erfolgen über die Vereinswebseite oder über andere geeignete Medien.

Dabei werden die Seminare und praktischen Lehrgänge vorerst auf dem dafür vorgesehenen Vereinsgelände des Vereinsvorsitzenden (1. Vorstand) abgehalten.

Die entsprechende Haus,- Grundstücksordung ist dabei automatisch von den Vereinsmitgliedern und Seminar bezw. Lehrgangsteilnehmern zu beachten.

Diese Haus,-Grundstücksordnung kann auf der Vereinswebseite eingesehen werden.

 

Einzugsermächtigung:

 

Hiermit ermächtige ich den Verein „ Nachbarschaftshilfe - Phoenix e.V. “, Obere Strasse 27, 97262

Hausen, den fälligen Mitgliedsbeitrag in entsprechender Höhe vom folgenden Girokonto

einzuziehen:

 

 

☐ 12.-Euro

☐ 12.- Euro

 

 

 

Name des Kreditinstituts:

.....................................................................................................................................................

BIC..............................................................................................................................................

IBAN: D E _ _ I _ _ _ _ I _ _ _ _ I _ _ _ _ I _ _ _ _ I _ _

Kontoinhaber...............................................................................................................................

Verwendungszweck:....................................................................................................................

(bitte Verwendungszweck wie folgt angeben: Vereinsbeitrag für Jahr…....................................

 

 

Die Abbuchung soll erfolgen:

 

☐ jährlich im Voraus

Der Beitrag wird dem Vereinskonto von „ Nachbarschaftshilfe - Phoenix e.V. “ gut geschrieben.

 

Sollte mein Konto zum Zeitpunkt der Beitragseinziehung nicht die erforderliche Deckung aufweisen und dem Verein durch die Zahlungsverweigerung des Konto führenden Instituts Kosten entstehen, werde ich diese auf Anforderung unverzüglich erstatten.

Bitte zur Beachtung!!! Ein Jahresbeitrag der vom Mitglied nicht innerhalb des Vereinsjahres bezahlt wird und nach einer Mahnung mit Einräumung einer Zahlungsfrist gleichfalls nicht beglichen wird, kann zur Beendigung der Mitgliedschaft führen. Darüber entscheidet ausschließlich der komplette Vereinsvorstand.

 

Ort/ Datum: .........................................................

Unterschrift: (bitte leserlich mit sämtlichen Vornamen und mit Familiennamen) ............................................................................................................................

 

(Ort): …..............................................................

(Datum): …........................................................

..............................................................................................

Unterschrift (bitte leserlich mit sämtlichen Vornamen und mit Familiennamen) (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten)

(Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des/r Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich. Mit der Unterschrift erklärt/en sich der/die Erziehungsberechtigte/n bereit, die Beitragszahlung bis zu Volljährigkeit des Kindes zu übernehmen.)

 

☐ oder

Alternativ überweise ich den o. g. Betrag auf nachfolgendes Konto: Nachbarschaftshilfe -Phoenix

e.V. , VR-Bank Schweinfurt eG, BIC: GENODEF1ATE, IBAN: DE12 7906 9010 0005 7301 04

Anfang des Vereinsjahres (spätestens bis Ende Januar)

 

Datenschutzerklärung:

Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zu Verwaltungszwecken gespeichert und verarbeitet

werden. Es folgt keine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte.

Mein Name darf in Zusammenhang mit der Initiative „ Nachbarschaftshilfe - Phoenix e.V. “, wie folgt genannt werden (z.B. auf der Webseite oder auf Unterschriftenlisten)

Die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die einschlägigen Datenschutzgesetze werden eingehalten.

 

 

☐ Voll (Bsp: Karl Muster)

☐ Verkürzt: (Bsp: Karl M.)

☐ Gar nicht (anonym)

Ort/ Datum:.........................................................

Unterschrift:...... (bitte leserlich mit sämtlichen Vornamen und mit Familiennamen)..............................................................................................................................

(Ort): …..............................................................

(Datum): …........................................................

..............................................................................................

Unterschrift (bitte leserlich mit sämtlichen Vornamen und mit Familiennamen) (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten)

(Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des/r Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich. Mit der Unterschrift erklärt/en sich der/die Erziehungsberechtigte/n bereit, die Beitragszahlung bis zu Volljährigkeit des Kindes zu übernehmen.)

 

Bitte senden Sie den ausgefüllten Mitgliedsantrag per Post an:

Nachbarschaftshilfe - Phoenix e.V.

c/o R. [Mayer]

Obere Strasse 27

97262 Hausen,

per Fax an: +49 XXX XXX XXX oder per Email an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hausordnung (= Haus,- und Grundstücksordnung des Vereins Nachbarschaftshilfe Phoenix e.V.)

Die Hausordnung regelt die Nutzung aller Besucher und/oder Seminarteilnehmer des Vereins auf dem derzeitigen Privatgrundstück mit Einfamilienhaus des Vereinsvorstandes, das dem Verein zur Umsetzung des Vereinszwecks derzeit zur Verfügung steht.

Sie enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle Besucher und/oder Seminarteilnehmer.

Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenwirken mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich. Alle werden sich nur dann wohlfühlen, wenn alle (Teilnehmer an Seminaren und Lehrgängen ob Vereinsmitglied oder nicht und die Vereinsleitung als sozusagen gastgebender Hausherr) aufeinander Rücksicht nehmen und gegenseitige Wertschätzung zwischen den einzelnen Individuen herrscht.

Lärm

Jeder Besucher, jede Besucherin ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr geboten. Radios, Fernseher, CD-Player oder andere Medienplayer (Smartphones oder ähnliches) und so weiter sind auf Zimmerlautstärke einzustellen oder sind bei Seminaren und Lehrveranstaltungen so einzustellen, dass keine Belästigungen der Veranstaltung und gegenüber den Anwesenden auftreten.

Bei Feiern des Vereins aus besonderem Anlass sollten alle Teilnehmer rechtzeitig informiert werden, dass trotzdem gegenüber den angrenzenden Nachbarn der Lärm,- und Geräuschpegel nicht derart hoch wird, dass mit Beschwerden gerechnet werden muss.

Auf allen Dingen ist den Weisungen und Anordnungen der gastgebenden Vereinsleitung unbedingt Folge zu leisten.

Das Spielen von Instrumenten (im Zuge von Vereinsfeiern) ist während der Mittagsruhe (13.00 bis 15.00 Uhr) und zwischen 19.00 Uhr 8.00 Uhr grundsätzlich untersagt. In den anderen Zeiten darf nicht länger als zwei Stunden am Tag bei nicht störendem Geräuschpegel musiziert werden.

Kinder

Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen.

Insbesondere dürfen sie auf den dafür vorgesehenen Flächen spielen.

Aus Sicherheitsgründen dürfen sie sich nicht im Keller des Vereins oder den Privaträumen der gastgebenden Vereinsleitung, in der Gartenanlagen des Vereins oder ähnlichen

Gemeinschaftseinrichtungen des Vereins wo es Gefährdungen geben könnte aufhalten.

Kinder dürfen auf dem Hof und der zum Haus gehörenden Wiese spielen, Zelte und

Planschbecken aufstellen, soweit dies nicht zu unzumutbarer Belästigung für die angrenzenden Nachbarn oder Schädigung der Anlage führt.

Die Sauberhaltung des Spielplatzes nebst Umgebung gehört zu den Aufgaben der Eltern, deren Kinder dort spielen. Auch die Kinder selbst sind aufgerufen, in ihrem Spielbereich für Sauberkeit zu sorgen. Die Eltern der spielenden Kinder haben darauf zu achten, dass das benutzte Spielzeug nach Beendigung des Spielens weggeräumt wird.

Sicherheit

Unter Sicherheitsaspekten sind Haustüren, Kellereingänge und Hoftüren in der Zeit von 22.00

bis 6.00 Uhr ständig geschlossen zu halten.

Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten.

Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Besucher des Vereinsgeländes unzumutbar behindert werden.

Das Grillen mit Holzkohle (bei Vereinsfesten) ist grundsätzlich nur an Plätzen in Abstimmun mit der Vereinsleitung gestattet. Zum Grillen steht eine geeignete Fläche unweit des Gebäudes zur Verfügung.

Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen auf dem Vereinsgelände ist untersagt.

Bei festgestellten Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an den Versorgungs- und Wasserleitungen ist sofort die gastgebende Vereinsleitung zu informieren.

Keller-, Speicher- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln.

Reinigung

Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten. Nach einem von der gastgebenden Vereinsleitung aufgestellten Reinigungsplan müssen die Seminarteilnehmer oder Lehrgangsteilnehmer mithelfen Flure, Treppen, Fenster und Dachbodenräume, Zugangswege außerhalb des Hauses, den Hof, den Standplatz der Müllgefäße und den Bürgersteig vor dem Haus zu reinigen, soweit das in dem praktisch zu lernendem Seminar oder Lerninhalt für ein später selbstständiges Arbeiten erforderlich ist.

Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach der Satzung der Gemeinde gesondert zu entsorgen.

Blumenbretter und Blumenkästen müssen am Balkon oder auf der Fensterbank sicher angebracht werden. Beim Gießen von Blumen ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunter läuft und auf die Fenster und Balkone tropft.

Lüften

Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften, falls in Ausnahmefällen zum Beispiel der Lehrgang infolge schlechter Witterung das Seminar oder der Lehrgänge im Hause der gastgebenden Vereinsleitung stattfindet.. Dies erfolgt durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Öffnen der Fenster. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung, vor allem aber die Küche, nicht entlüftet werden.

Fahrzeuge

Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen auf dem Hof, den Gehwegen und den Grünflächen ist nicht gestattet und auch kaum möglich direkt auf dem Vereinsgelände.. Autos der Besucher des Vereins können zum Abstellen ihrer Fahrzeuge die angrenzende Durchgangsstrasse benutzen. Weniger geeignet ist die Stichstrasse zu dem Vereinsgelände hin.

Bei mitgebrachten Haustieren (z.B. Hund oder Katze) ist darauf zu achten, dass diese sich nicht ohne Aufsicht in den Außenanlagen, im Treppenhaus oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Verunreinigungen sind sofort zu entfernen.

Bitte hierzu Kontakt mit der gastgebenden Vereinsleitung aufnehmen und deren Anweisungen unbedingt beachten.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass auf dem Vereinsgelände nur und ausschließlich das positive Recht des Hausherrn mit der hier vorliegenden Hausordnung, also des Vereinsvorsitzenden gilt.

Jedoch sind Besucher des Vereins herzlich willkommen geheißen um zur Verwirklichung des Vereinszwecks beizutragen und gewisse ethische und moralische Verhaltensformen Normen einzuhalten, dann wird auch alles im positiven Sinne für uns alle ein gutes Gelingen erbringen.

Im Jahr 2014/2015 tauchte die Idee auf einen Verein zu gründen der sich mit Natur und in Verbindung mit der Technik rund um das Einfamilienhaus mit Garten befasste. Der Anstoß und die Meinungen bündelten sich angesichts der gesellschaftlichen Lage wieder mehr auf altbekanntes und sicheres sowie unabhängigeres Eigenengagement zu setzen, als sich nur auf Konsum, Obrigkeitsgläubigkeit und Just-in-Time Produktivität und Bereitstellung durch Gewinn orientierte Konzerne zu verlassen.

Dabei sollten wieder autarke Möglichkeiten für mehr Unabhängigkeit in das Bewusstsein gerufen werden um für eventuell anstehende Versorgungskrisen gerüstet zu sein. Die Methoden dazu, wie sie schon von Vätern und Großvätern angewandt wurden, sollten wenn möglich verknüpft und sinnvoll kombiniert werden mit neuen Techniken.

Selbstverständlich sollte sich das Angebot des neu zu gründenden Vereins primär an jene Leute richten, die auch die Voraussetzungen an Platz und Boden haben und die außerdem bereit und lern- willig sind diese Möglichkeiten auch bei sich zu Hause im Umfeld einzusetzen und dieses Wissen zu pflegen.

Dieser Verein wurde dann am 21.07.2015 eingetragen und mit Arbeiten rund um diesen Verein wurde begonnen ebenso auch wurde hierfür ab dem 22.10. 2015 ein Webauftritt geschaffen. Für diesen Verein werden nun bis ungefähr Anfang 2016 entsprechende Inhalte für den Webauftritt eingepflegt um öffentlich und präsent zu sein.

Dazu wurde Ende 2015 ein Seminar zur Vereinsgründung besucht und die zu verwirklichenden Ideen im Vereinszweck entsprechend formuliert.

Als Name des Vereins wurde Natur trifft Technik gefunden um zu verdeutlichen, dass man gewillt ist im gütlichen Einvernehmen Themen im Bereich der Natur mit der aktuellen Technik zusammenbringen.

Bei der Verwirklichung und im Zuge der Vorarbeiten kam nun aus dem Kreise der Gründungsmitglieder der Vorschlag einen weiteren Verein ins Leben zu rufen der wunderbar als Ergänzung zu dem bereits bestehenden Verein zu sehen ist.

Dieser neue sozusagen Schwesterverein sollte ergänzende Bereiche abdecken im Bereich der persönlichen Sicherheit der Mitglieder ,also in und am Haus und auf dem Wohnumfeld wie Hof und Garten. Dabei steht aber genauso vordringlich die gegenseitige Nachbarschaftliche Hilfe in Form von Unterstützungen und Beratungen über den Verein mit Dienstleistungen zwischen den Generationen im Vordergrund.

Hierbei wurde der Name Nachbarschaftshilfe Phoenix gefunden. Ergänzend mit dem Namen Phoenix um sich aus der Vielzahl von Vereinen mit dem Namen Nachbarschaftshilfe abzuheben.

Den Phoenix soll verdeutlichen, dass entsprechend der Mythologie „Wie Phoenix aus der Asche“ ein mythischer Vogel, der am Ende seines Lebenszyklus verbrennt oder stirbt, um aus dem verwesenden Leib oder aus seiner Asche wieder neu zu erstehen, es aber es hier so gemeint ist für etwas was schon verloren geglaubt war, aber wieder in einem neuen Glanz erscheint.

Es sodann von dem Nachbarschaftshilfeverein in etwa so gesehen wird, das jemanden der meint und glaubt ihm kann nicht in einer Sache oder Angelegenheit geholfen werden, die Hilfe und Unterstützung durch unseren Verein zuteil wird und dadurch neuer Lebensmut und Lebensfreude beim Hilfesuchenden eintritt.

 

Die entsprechenden Eintragungen im Registergericht (Vereinsregister) Würzburg lauten:

 

Name: Nachbarschaftshilfe Phoenix e.V. (VR 200962)

Sitz: Hausen bei Würzburg

Satzung: Satzung vom 08.12.2015

Tag der Eintragung: 19.01.2016

 

Ab 22.10.2015 existiert auch eine Webseite des Vereins, an der aber noch mehr Inhalte eingepflegt werden müssen um ungefähr Anfang 2016 öffentlich präsent zu sein. Die Webseite lautet:

www.nachbarschaftshilfe-phoenix.net

Dieser Beitrag ist dafür gedacht den Besucher schnell über das Wesentliche zu informieren mit was er es hier mit diesem Verein zu tun hat:

Dieser Verein ist nicht ideologisch oder einer anderen Organisationsform (z.B. Kirche oder Politik oder anderer Organisation was auch immer ...) verpflichtet sondern ist privater Natur, was nicht ausschliesst, dass es da sinnvolle und zielführende Kontakte geben kann.

Sein Wirken beruht rein auf logisch, ethisch und moralisch begründetem Verständnis und Massstäben der Hilfe von einem " ...von Gott beseeltem und freien Individuum ..." zu einem Anderem in Hilfe und Not befindlichem Individuum in gegenseitigem Respekt ["...Menschenwürde..."] und Wertschätzung.

Der Verein fördert die Nachbarschaftshilfe beruhend auf üblich zwischen Nachbarn gewährter Form der Hilfe und Unterstützung zur Bewältigung von individuellen oder gemeinschaftlichen Bedürfnissen, Notlagen und Krisen, bei der hier Vereinsmitglieder Dienstleistungen erbringen.

Der Zweck des Vereins ist die Förderung von sozialem Engagement, Förderung sozialer Kontakte, Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Förderung der persönlichen Sicherheit von Haus und Wohnumfeld und Gefahrenabwehr.

Dazu beinhaltet der Vereinszweck auch eine Vermittlung und Beratung in Form der aktiven Lebenshilfe durch die Mitglieder oder über die Vereinswebseite als Informations- und Wissensdatenbank.

Der Verein fördert auch Selbsthilfegruppen in denen die wesentlichen gesammelten Informationen und der gemachte Erfahrungsaustausch von betroffenen Hilfesuchenden der praktischen Lebenshilfe dient, sowie der gegenseitigen emotionalen Unterstützung und Motivation der Vereinsmitglieder.

Der Vereinszweck umfasst dabei auch die Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit über die Unterstützung von Forschungsprojekten intern und extern im Verein bis hin zur gesellschaftlichen oder politischen Interessenvertretung.

Zudem fördert und unterstützt der Verein Lösungen für die Bewältigung von Alltagsproblemen bis hin zur Überwindung von Krisen wie Krankheit, Abwesenheit und Armut sowie auch um Hilfen für die Sicherheiten vom Eigentum und Leben um im heutigen Alltag gut vorbereitet und gewappnet zu sein.

Einige Stichworte und Begriffe seien an dieser Stelle genannt für die Umsetzung der gestellten Aufgaben des Vereins:

- Besuchsdienste bei alten oder hilfsbedürftigen Personen 
- Unterstützung und Begleitung von Personen aus besonderem Anlass
- Hilfe und kleinere Reparaturen im Haushalt
- Hausaufgabenhilfe
- Zeitbanken als Austauschsystem von Dienstleistungen
- Babysitten und Betreuung von Kindern
- Computerarbeiten
- Gesellschaft leisten
- Tierpflege und Ausführen von Tieren
- Patenschaft
- Betreuung Wohnung, Haus und Grundstück bei Abwesenheit
- Sicherheitsaspekte persönlich und im Wohnumfeld 
- Hilfe zu Behördengängen und Behördenschreiben
- Treffen zwischen den Generationen organisieren und vermitteln
- Berufsbegleitung junger Menschen

Dieser Service des Vereins bildet somit ein Zusatzangebot zur Steigerung der Lebensqualität zwischen hauptsächlich Älterer und Jüngerer Generation. Damit wird entsprechend des Zweckes der Vereinssatzung und der tatsächlichen Geschäftsführung besonders der Förderung der Jugend- und Altershilfe sowie der Förderung mildtätiger Zwecke tatkräftig beigetragen. 

Ergänzend um den Zweck des Vereins zu erfüllen können informative und kompetente Beratungsangebote des Vereins in Form von Seminaren als temporäre Mitglieder des Vereins von den Hilfesuchenden wahrgenommen werden oder es werden dazu über den Verein entsprechende Dozenten mit interessanten Themen hauptsächlich innerhalb der Themen des Vereinszwecks zu Seminaren eingeladen.

Der Verein verfolgt statt materieller vorwiegend ideelle Ziele, wie vorstehend beschrieben.

Hilfesuchenden berät der Verein und zeigt auch Möglichkeiten an Gerätschaften/Materialien zum Thema Sicherheit im Leben, für die Wohnung und das Grundstück am Vereinsort über praktische Hilfsmittel oder visuelle Einrichtungen (Webseite) oder auf Tagesseminaren des Vereins am Vereinsort von Sicherheitsexperten.

Eine Website wird für die Mitglieder erstellt mit Zugang für ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder beziehungsweise um interessierte Leute und vielleicht spätere neue Mitglieder zu finden um die angestrebten, ideelen Ziele des Vereins gemeinsam zu erreichen und zu vervollkommnen.

 

Zur Beachtung:

Dieser Beitrag sollte nur für den interessierten Besucher einen schnellen Überblick über den Verein verschaffen.

Für nähere Details wird der interessierte Besucher gebeten auf dieser Webseite die entsprechenden ihn interessierenden Menüs genauer anzusehen oder ganz rechts in der präziseren Form zu weiteren Infos zu dem Verein zu gelangen.

   
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